§. 33, 1. Die Regierung des 2., 3. und 4. römischen Königs. 209
angelegensten. Außer den beiden genannten Ständen gab es noch Sklaven, die nicht rechtsfähig waren, sondern den Patrizierfamilien als Sache angehörten, aber freigegeben werden konnten.
Den drei vereinigten Gemeinden entsprechend, zerfiel das patrizische Volk (populus) oder die Gesamtheit der eigentlichen Vollbürger in drei Stämme oder Tribus. Jeder Tribus umfaßte 10 Pflegschaften oder Kurien, jede Kurie 10 Geschlechtsverbände (gentes), jedes Geschlecht 10 Familien; es gab somit 300 Geschlechter und 3000 Patrizierfamilien. Das Haupt der Familie war der Vater; derselbe hatte über Leben und Tod aller Mitglieder volle Gewalt, die nur durch Religion und Sitte, nicht aber durch Gesetz gemildert oder begrenzt war. An seine Stelle trat nach seinem Tode der älteste Sohn.
Das Staatsregiment führte der von dem Volke gewählte König, in dessen Händen die oberste priesterliche, militärische, richterliche und vollziehende Gewalt lag. Die Zeichen seiner Würde bestanden in einem goldenen Lorbeerkranz, einem gestickten Purpurmantel, rotledernen Schuhen, einem elfenbeinernen Scepter, das in einen Adler auslief, und dem elfenbeinernen Thronstuhl, wie ihn die etruskischen Stadtkönige besaßen. Zwölf Amtsdiener (Liktoren) waren ihm beigegeben, von welchen jeder ihm als Zeichen der königlichen Gewalt ein Bündel Ruten, die Fasces, mit einem darin befestigten Beile vorantrug. Dem König zur Seite stand der Senat, der sich aus den Häuptern der Geschlechter zusammensetzte und 300 lebenslängliche Mitglieder zählte. Von dem Könige zur Versammlung berufen, bildete er in allen wichtigen Staatsangelegenheiten dessen Beirat. Den Ausschlag gebenden Teil des Staatsregiments bildete die Volksversammlung, die aus den Häuptern der Vollbürgerfamilien bestand und, vom König berufen, in 30 getrennten Kurien zusammentrat. Sie hatte das Recht der Königswahl, der Gesetzgebung und der Beschießung über Krieg und Frieden. Über die von dem Senat vorgelegten Fragen stimmte sie mit Ja oder Nein, worauf die Mehrheit der Kurialstimmen entschied.
§. 33. Horn 6is zum Entse ises äönigfums.
1. Die Regierung des zweiten, dritten und vierten Königs.
Numa Pompilius 715—672. Nach dem Tode des Romulus übernahm der Senat die Regierung, die je 10 Senatoren 5 Tage lang zu führen hatten. Als aber der Senat dahin strebte, dieselbe zu behalten , verlangte das Volk einen neuen König, und nach einjähriger
Saffian! Weltgeschichte I. 6. Auff. v. Ph, Beck. -M
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216
Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum.
und mit seiner ganzen Familie aus Rom verbannt. Das Heer vor Ardea stimmte diesem Beschlusse bei und kehrte heim. Die Königs -würde wurde abgeschafft und Rom in eine Republik verwandelt.
Zweiter Zeitraum.
Rom als Republik 510—30 v. Chr.
§• Z4. Die Orümtung tfec Hepuösifc unic iftre Uecfeitftpng.
Die republikanische Verfassung. Nach der Vertreibung der Königsfamilie wurden statt des Königs zwei Konsuln an die Spitze des Staates gestellt, und die von Servius Tullius gegebene Verfassung wurde wieder eingeführt. Die Konsuln wurden auf Vorschlag des Senates von der Volksversammlung jährlich gewählt und traten nach Beendigung des Amtsjahres in ihren früheren Privatstand wieder zurück, wo sie dann auch über ihre Amtszeit zur Rechenschaft gezogen werden konnten. Als die höchsten Staatsbeamten waren die Konsuln mit der königlichen Würde bekleidet, und jedem waren 12 Likören zugeteilt. Sie besaßen die höchste richterliche und vollziehende Gewalt und führten den Oberbefehl (das Imperium) über das Heer.
Um in Zeiten der Not rasch ein einheitliches und durchgreifendes Handeln zu ermöglichen, konnte an Stelle der beiden Konsuln sür die Dauer von sechs Monaten ein Diktator gewählt werden,
der dann alle obrigkeitliche Gewalt in seinen Händen vereinigte. Getrennt von dem Konsulat war für die Opfer das Amt eines
.„Opferkönigs" geschaffen, der alle auf die Staatsreligion und den Kultus bezüglichen Angelegenheiten zu besorgen hatte. Für die Verwaltung des Staatsschatzes wurden jährlich Quästoren gewählt.
Die Seele des Staates blieb der Senat, der durch Hinzunahme einiger reicher Plebejer wieder auf 300 lebenslängliche Mitglieder gebracht wurde. Er führte die Aufsicht über den Götterdienst und die Staatsbeamten; er hatte das Recht, neue Gesetzesvorschläge zu machen, die Volksbeschlüsse zu bestätigen und über Krieg und Frieden zu entscheiden. Die Volksversammlung behielt die Rechte, welche die fcrvische Verfassung vorgesehen hatte. Da zu den Staatsämtern
und Priesterwürden anfänglich nur Patrizier zugelassen wurden, so
war die Republik eine reine Aristokratie. Die ersten Konsuln waren Brutus und Collatinus.
Die ersten Kämpfe der Republik. Der vertriebene Tarquinius ließ nichts unversucht, um den verlorenen Königsthron wieder zu er-
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Autor: Rappaport, Bruno, Lambeck, Gustav, Rühlmann, Paul
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
Inhalt: Zeit: Antike
Geschlecht (WdK): Jungen
A. Das römische Kaiserreich.
I. Das verfassungsmäßige Kaisertum (27 v. bis 284 n. Lhr.).
l. Dos julisch-claudische Haus.
a) Huguftus. a) Die Machtstellung des Kaisers.
Caffius Dio Liii 16—18.
Cäsar wurde der Ehrenname Huguftus von Senat und Volk beigelegt, ctlle Gewalt ging von Volk und Senat auf Huguftus über, und mit ihm begann eine förmliche Alleinherrschaft. Den Hamen der Alleinherrschaft haßten die Römer öerart, daß sie ihre Herrscher nicht als Diktatoren oöer Könige noch mit einem anöeren öerartigen Titel bezeichneten. Da jenen aber die staatliche Vollgewalt übertragen wurde, kann nicht wohl in Abrede gestellt weröen, daß die Römer unter einer Königsherrschaft stehen. Zwar weröen die Ämter, die in der Hauptsache auf bestehende Gesetze sich grünöen, auch jetzt noch, abgesehen von der Zensur, besetzt, aber ausnahmslos weröen alle Unternehmungen so öurchgeführt, alle Verhaltungsmaßregeln öerart getroffen, wie es Den wünschen des jeöesmaligen Herrschers entspricht. Um nun Den Anschein zu erwecken, als hätten sie öiefe Machtvollkommenheit nicht mit Gewalt sich angeeignet, fonöern übten sie auf Grunö der bestehenden Gesetze, haben die Herrscher alle Ämter, die zur Zeit der Republik im Einklang mit dem Willen des Volkes große Bedeutung befaßen, unter Beibehalt der Hamen auf sich vereinigt mit Ausnahme des Diktatortitels. Das Konsulat bekleiden sie sehr oft, als prokonsuln bezeichnen sie sich stets, sobald sie sich außerhalb der Mauern Roms befinden. Den Beinamen Imperator führen sie immer, und zwar nicht nur die, die irgendeinen Sieg errungen haben, sondern auch alle anderen, um öaöurch ihre unumschränkte Herrschergewalt zum Ausöruck zu bringen; er ersetzt Den Titel eines Königs oöer Diktators. Auf Grunö öiefes Hamens haben sie das Recht, Aushebungen zu veranstalten und Abgaben einzutreiben, Krieg zu beginnen und Frieden zu schließen, über provinzialen und römische Bürger stets und allenthalben gleicherweise ihre herrfchergewalt auszuüben, so daß sie auch innerhalb der Mauern Roms selbst Ritter und Senatoren hinrichten lassen können, weiterhin nehmen sie auch alle Befugnisse für sich in Anspruch, die einst Den Konsuln und Den anöeren mit unbeschränkter Gewalt ausgestatteten Beamten zuftanöen. Infolge ihrer Eigenschaft als Zensoren üben sie eine Aussicht über Lebensweise und Sitten der Bürger, vollziehen Schatzungen, nehmen Leute in Den Ritter- und Senatorenftand auf und entfernen sie wieöer öaraus, je nachöem es ihrem Gutöünken entspricht. Da sie Mitglieder aller Priesterkollegien sind und zudem auch selbst die meisten Stellen in diesen an andere verleihen, und da ferner
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I. Das Julisch-Claudische Haus (31 v. Chr. bis 68 n. Chr.).
119
Im Jahre 27 gab Octavian seine unumschränkte Macht an Senat und Volk zurück und erhielt den Titel Augustus, d. h. der Erlauchte, Geheiligte, der dem Herrscher die Weihe der Religion beilegte und ihn mit einem göttlichen Nimbus umkleidete, und ließ sich nun die bisher ungesetzliche Gewalt verfassungsmäßig übertragen. Der Kaiser (entstanden aus der griechischen Aussprache von Cäsar) oder, wie der meistens übliche Titel lautete, der Princeps (d. h. der Erste, der Fürst) war Beamter: seine Amtsbefugnisse setzten sich aus den republikanischen zusammen.
Als Imperator gebot er über Heer und Flotte, als Prokonsul über die Provinzen, als Tribun war er unverletzlich und konnte jede ihm mißfallende Maßregel eines Beamten verbieten. Auch übte er die oberste Aufsicht über die Sitten aus (Praefectus morum) und war oberster Priester (Pontifex maximus).
Der staatsrechtliche Gedanke, der dem Principat zugrunde liegt, ist der einer Teilung der Herrschaft zwischen Senat und Volk, als dessen Vertreter der Princeps gilt; aber tatsächlich war dieser der eigentliche Inhaber der Regierungsgewalt. Die Gesetzgebung und die Wahlen blieben den Comitien; aber der Princeps hatte diese ganz in der Hand, konnte Edikte erlassen und beherrschte die Wahlen. Die innere Unwahrheit dieser Verfassung liegt auf der Hand.
b) Des Augustus Kriege. Solche gab es nur an den Grenzen. § 108. Gegen die Part her war der Kaiser glücklich und erhielt die dem Crassus (§ 103a) abgenommenen Fahnen und Gefangenen zurück. Wichtiger waren die Kämpfe an der Donau und am Rhein.
Von des Augustus Stiefsöhnen Tiberius und Drusus wurden Rätien und Vindelicien und Noricum und später Pannonien zu Provinzen gemacht; hier entstanden aus römischen Standlagern Städte wie Augsburg (Augusta Vindelicorum), Regensburg (Rögina Castra), Salzburg, Wien (Vindobona). Die obere Donau wurde die Nordgrenze des Reiches gegen die Germanen.
Um die Rheingrenze zu sichern, beschloß Augustus die Unterwerfung Germaniens bis zur Elbe. In den Jahren 12 bis 9 unternahm Drusus, nachdem er den Drususgraben zur Verbindung des Rheins durch den Zuidersee mit der Nordsee angelegt hatte, vier Feldzüge gegen die Germanenstämme zwischen Rhein und
<voev~/
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Extrahierte Personennamen: Octavian Augustus Cäsar Augustus Augustus Tiberius Augustus Drusus
Extrahierte Ortsnamen: Donau Rhein Regensburg Salzburg Wien Germaniens Rheins Rhein
92 Iv. Die Kultur der westlichen Mittelmeerländer.
Das Edikt gegen die Christen mußte nach einigen Jahren Zurückgezogen werden, da es doch nicht durchführbar war. Der Kaiser (Menus, der erbittertste Feind der Christen, gab diesen schließlich freie Religionsübung.
3i3. Und bald daraus 313 erließen die Kaiser Konstantin und Liduius das cbift.ran^ berühmte „Toleranzedikt" von Mailand und Nikomedien, das den Christen die volle Gleichberechtigung mit den andern Staatsbürgern verlieh.
8 4* Konstantin erhebt das Christentum zur Staatsreligion.
Konstantin. Konstantin machte den künstlichen Regierungsplan Diocletians zunichte. Er wollte allein Kaiser sein. Anfangs hatte er sich in die Herrschaft mit Lidnins geteilt, dann aber kam es zum Kriege. Konstantin siegte und war nun am Ziel. Besonders wichtig aber ist die Stellung, die dieser Kaiser zum Christentum einnimmt. Nicht bloß geduldet wird es, sondern Konstantin erhebt die eben noch verfolgte Religion zur Staatsreligiou. Die von der kirchlichen Behörde gefaßten Entschlüsse erhalten vom Staat Gesetzeskraft. Und die Beschlüsse des Staates werden vom Geiste der Kirche beeinflußt.
Konstantin hatte richtig erkannt, daß von allen Religionen im Römischen Reich das Christentum die meisten Anhänger zählte. Er Hoffte, daß alle römischen Bürger sich der neuen Staatsreligion anschließen würden und so das Reich neue innere Kraft erhalte.
§ 5« Die Spaltung der Kirche.
Doch Konstantins Berechnung hat sich als unrichtig herausgestellt. Der römische Staat bekam nicht mehr neue Kraft. In der christlichen Kirche brach selbst ein erbitterter Streit aus, der zwei große Parteien schuf. Es waren in die Kirche eine Menge Menschen eingetreten, die eigentlich Heiden geblieben waren. So wurde der christliche Sinn stark verweltlicht. An Stelle von Duldung und Liebe trat häufig Unduldsamkeit und Haß. Als vollends in der Lehre über das Wesen Christi ein ägyptischer Priester, Athanasius. Drills mit Namen, auftrat und lehrte, der Heiland sei ein mit besonderer Kraft ausgerüsteter Mensch gewesen, da erhob sich die Gegenpartei mit heftiger Anklage unter Leitung des gelehrten Athanasius von Alexandria. Schließlich griff der Kaiser, der selbst immer noch ein Heide war, ein und yikta 325. entschied ans dem Konzil (Versammlung) zu Nicäa zu Gunsten der Partei des Athanasius. So wurde der Satz für richtig erklärt: Christus ist gottgleich, nicht nur gottähnlich. Weil dieses Konzil ein allgemeines gewesen war, das aus allen Reichsteilen Vertreter gesehen hatte, wird es das erste allgemeine oder „ökumenische" genannt. Aber der Streit war nicht vorbei. Immer wieder brach er aus. Bald siegte die eine, bald die andere Partei. Jede verdammte die andere. Und je nachdem der Kaiser Partei nahm, mußten bald die Führer der einen, bald der anderen Partei in die Verbannung gehen.
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Extrahierte Personennamen: Konstantin Konstantin Konstantin Konstantin Konstantin Konstantin Konstantin Christus
38
an Jahren und Stärke nicht ungleich, die Hvratier im römischen,
die Cur iati er im albanischen, jedoch schwankte die Sage in dieser
Bestimmung. Beide Parteien waren zu einem Kampf für ihres Vater-
landes Oberherrschaft bereit. Ehe sie kämpften, wurde zwischen den
Römern und Albanern ein Vertrag geschlossen, des Inhalts: Welches
Volkes Bürger in diesem Kampfe siegen würden, das sollte des andern
guter friedlicher Oberherr seyn. Der Vertrag wurde mit folgenden alten
Gebrauchen geschlossen, die auch spater die Römer bei ähnlichen Ver-
tragen beibehielten: Der Bundespriester fragte den König : » Geneh-
migst du es, König, daß ich mit dem Eidesvater des albanischen Volkes
einen Bund schließe?" Als der König es genehmigt, sprach jener
weiter: »So verlange ich von dir, o König, den heiligen Rasen.«
Der König sprach: »Dazu nimm reines Gras." Der Priester holte
sich das reine Gras von der Burg, und fragte dann den König wieder:
»König, machst du mich zum königlichen Boten des römischen Volkes
der Ouiriten? auch mein Gerath und meine Begleiter?" Der König
antwortete: »In so weit weder mir, noch dem römischen Volke der
Quinten Nachtheil daraus erwachse, mache ich dich dazu." Der
Bundespriester machte dadurch einen Römer zum Eidesvater, daß er ihm
Haupt und Haar mit dem geweiheten Grase berührte. Der Eidesvater
(pater patratus) ward zur Leistung des Eides oder zur Bekräftigung
des Vertrags ernannt. Als die Vergleichungspunkte oder Bedingungen
abgelesen waren, sprach der Priester zum Schluß: »Höre, Jupiter! höre,
Eidesvater des albanischen Volkes! höre du, Volk von Alba! So wie
dieses öffentlich von Anfang bis zu Ende von diesen Tafeln oder Wachse
verlesen worden ist, sonder arge List, und so wie es allhier heutiges
Tages völlig richtig verstanden worden ist, also will auch von bemel-
deten Artikeln das römische Volk nicht zuerst abgehen. Sollte es nach
öffentlichem Schluffe in böslicher Absicht zuerst davon abgehen, so wollest
du, Jupiter, desselbigen Tages das römische Volk eben so treffen, als
ich heute auf dieser Stelle dieses Schwein treffen werde; und triff dn
es so viel kräftiger, je kräftiger du das kannst und vermagst!" Nach
diesen Worten gab er dem dabeistehenden Opferschweine einen Schlag
mit einem rohen Kiesel. Dieselben Gebräuche verrichteten auch die
Albaner.
Hierauf traten die sechs Kämpfer mitten auf dem Platze zwischen
beiden Heeren auf. Als die Waffen der Jünglinge erklangen und ihre
Schwerdter blitzten, durchbebte die Zusehenden ein heftiger Schauer; es
kam zum Handgemenge und zwei Römer stürzten vor den drei schon ver-
wundeten Albanern. Schon brach das albanische Heer in Freuden-
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526
Würde. Nach der Sage fanden die Abgeordneten des Senates den
Cincinnatus auf dem Felde, als er mit eigener Hand den Pflug
lenkte. Cincinnatus empfing die Boten des Senates erst als er sein
Arbeitskleid mit der Toga oder dem Staatsklcide der Römer ver-
tauscht hatte. Er nahm das ihm übertragene Amt an, stellte sich
als Dictator sogleich an die Spitze des Heeres, schlug die Aequer
und legte nach sechzehn Tagen die Dictatur wieder nieder. Das
Widerstreben der Patricier gegen das von Terentillus beantragte
Gesetz fruchtete so wenig, daß sie sogar während des heftigsten Kam-
pfes den Tribunen (457 v. Chr.) die Verdoppelung ihrer Zahl zu-
gestehen mußten. Ein Jahr nachher wurden den Plebejern die
Staatsäcker auf dem avenlinischen Hügel zur Vertheilung überlassen
und zu gleicher Zeit ihnen das Recht gewährt, daß alle Plebiscite
von dem Senate berathen werden mußten und die Tribunen diesel-
den dabei vertheidigen durften. Eine fernere Erweiterung erhielt
die Macht der Tribunen durch ein auf den Antrag der Consuln
Sp. Tarpejus und A. Aternius 454 v. Chr. gegebenes Gesetz, wel-
ches allen Obrigkeiten, also auch den Tribunen und Aedilen, das
Recht gab, denjenigen, welcher gegen ihr Amt gröblich verstieß, mit
einer Strafe von zwei Schafen bis zu dreißig Rindern zu belegen.
Endlich (454 v. Chr.) wurde auch der Antrag angenommen, eine
für beide Stände verbindliche Gesetzgebung abfassen zu lassen. Es
wurden drei Gesandte nach Athen und anderen griechischen Staaten
geschickt, um deren Verfassungen kennen zu lernen. Als diese nach
zwei Jahren zurückgekehrt waren, wurde die Sache endlich aus-
geführt.
Zehn Patricier, die Decemvirn, wurden (451 v. Chr.) mit der
Abfassung der neuen Gesetzgebung beauftragt. Den Decemvirn wurde
zugleich die Regierung des Staates übertragen, dasie, um ihre Auf-
gabe lösen zu können, dem Einflüsse jeder höheren oder auch nur
gleichen Gewalt entzogen sein mußteir. Es wurde ihnen für die
Zeit ihres Geschäftes eine unumschränkte Macht eingeräumt und jede
andere Gewalt aufgehoben. Die den Decemvirn übertragene Re-
gierungsgewalt wurde unter ihnen so vertheilt, daß die Leitung des
Staates unter ihnen täglich wechselte und jeder von ihnen an dem
zehnten Tage zu Gericht saß und Recht sprach und an diesem Tage
als Zeichen seiner Würde die zwölf Lictoren, von den übrigen De-
cemvirn aber jeder nur einen Gerichtsdiener (apparitor) hatte. Die
Tribunen hatten anfangs verlangt, daß die eine Hälfte der Decem-
virn aus den Plebejern gewählt werden sollte, nach einigem Streite
aber wurde den Patriciern allein diese Würde eingeräumt. Im er-
sten Jahre ihres Amtes benahmen sich die Decemvirn so gut, daß
man allgemein mit ihrer Verwaltung zufrieden war. Da ihr Zweck
nicht sowohl Erfindung neuer Gesetze, als vielmehr die Auswahl
und Vereinigung der bereits bestehenden Rechte war, so gelang es
ihnen bereits nach einem Jahre, zehn Tafeln ihrer Gesetze zu voll-
enden und öffentlich zur Begutachtung aufzustellen. Diese zehn Ta-
feln wurden von dem Senate gebilligt, von der Versammlung der
Centurien angenommen und deren Annahme von den Curien bestä-
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529
Gefängniß. Die übrigen Decemvirn wurden aus Rom verbannt
(449 v. Chr.)
Durch die Gesetzgebung der 12 Tafeln erlangten die Plebejer
eine größere Gleichstellung mit den Patrieiern. Nach dem Sturze
der Decemvirn wurden die in deren Amte vereinigten Gewalten
wieder in die früheren einzelnen Aemter aufgelöst, und es erhielten
namentlich die Tribunen und die van ihnen geleiteten Tribntcomi-
tieu eine immer größere Macht und Bedeutung. Durch ein Gesetz
der Consuln Valerius und Horatius wurde die Unverletzlichkeit der
Tribunen und der Aedilen sanctionirt; durch ein anderes Gesetz der-
selben wurde verfügt, daß kein Beamter eingesetzt werden sollte, von
dessen Geboten keine Berufung an das Volk stattfinden könne.
Durch ein Gesetz des Volkstribun M. Duilius wurde die ununter-
brochene Fortdauer des Volkstribuuats und durch ein anderes des
Volkstribun L. Trebonius die Erwählung der vollständigen Zahl
von 10 Volkstribunen gesichert. Den Vorsitz in der Wahlversamm-
lung der Tribunen führte ein durch das Loos bestimmter Tribun.
Vor den Thüren der Senatsversammlung sitzend, hörten die Tribu-
nen den Berathungen zu, ja sie scheine» bisweilen sogar an den
Verhandlungen Theil genommen zu haben. Bereits 456 v. Chr.
hatte Jcilius eine Senatsversammluug berufen und dadurch den
Volkstribunen das Recht errungen, den Senat zu versammeln und
in dem Senat zu reden. Das Volkstribunat galt nun als Schutzwehr
jedes unterdrückten Bürgers und also auch der Patricier. Spä-
ter wurde in dem Kollegium der Volkstribunen die Veränderung
eingeführt, daß nicht mehr die Stimmenmehrheit entschied, sondern
der Einspruch eines Einzigen den Beschluß der übrigen hemmte.
Die Tributcomitien erhielten eine immer größere Bedeutung,
und es nahmen nun auch die Patricier an ihnen Theil. Durch ein
'Gesetz der Consuln Valerius und Horatius wurden die Beschlüsse
der Tributcomitien denen der Centuriatcomitien gleichgestellt, indem
ihnen, wenn sie vom Senat ausgegangen," oder doch von ihm ge-
nehmigt und von den Curien bestätigt waren, allgemein verbindliche
Kraft zugestanden wurde. Seit der Gesetzgebung der 12 Tafeln
wurden die Tributcomitien außer von den Tribunen auch von obe-
ren Magistraten gehalten. Man fand es bequem, diese Volksver-
sammlungen, deren Berufung an keinen bestimmten Ort und an
keine schwierigen Formen gebunden war, für minder wichtige Staats-
geschäfte, welche die Mitwirkung des Volkes erforderten, zu benutzen.
So wurde den Tributcomitien die Abstimmung über geringere Aem-
ter überlassen.
Der Geschäftskreis der Centuriat- und Curiatcomitirn blieb im
Ganzen derselbe, nur wurde in den 12 Tafeln verordnet, daß über
Capitalverbrechen eines Bürgers nur in den Centuriatcomitien ent-
schieden werden sollte. Doch -behaupteten .die Tribunen, wie früher,
das Recht, diejenigen, welche sich an der Plebs vergangen hatten,
vor die Versammlung der^Tribus zu rufen, und auch die Patricier
scheinen über ihre Standesgenossen in den Curien entschieden zu
haben.
34
Die Volks-
tribunen.
Die Volks-
versammlun-
gen und der
Senat.
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552
schon vor der Abstimmung der Centurien bestätigen sollten. Da
die Patricier an den Comitien der Tribus wie der Centurien Theil
nahmen und ihre Anzahl und ihr Einfluß im Senate viel bedeu-
tender war, als die Macht der Plebejer, und da in keiner jener
beiden Volksversammlungen ein gültiger Beschluß ohne Bestätigung
oder ohne Antrag des Senats gefaßt werden konnte, so waren beide
Gesetze sehr billig und erleichternd für den Geschäftsgang. Ein
drittes Gesetz des Publilius verordnete, daß einer von den Cen-
soren stets aus den Plebejern erwählt werden solle. Publilius
. machte auch 337 v. Chr. den Plebejern die Prätur zugänglich und
war selbst der erste Plebejer, welcher die Prätur begleitete.
Mit Ausnahme der Decemvirn zur Bewahrung der sibyllinischen
Bücher waren die Plebejer bis jetzt von allen priesterlicheu Stellen
sowie von der Kenntniß des geistlichen Rechts ausgeschlossen gewe-
sen. Eine solche Zurücksetzung der Plebejer war nach den von
diesen bereits erlangten Umänderungen der Verfassung ilicht mehr
zu behaupten. Daher schlugen die Volkstribunen Quintus und
Cnaeus Ogulnius 300 v. Chr. ein Gesetz vor, daß das aus vier
patricischen Mitgliedern bestehende Kollegium der Pontifices durch
vier Plebejer auf acht, und daß das Kollegium der vier Augurn
durch füttf Plebejer auf neun Mitglieder vermehrt werden solle. So
hartnäckig die Patricier sich auch diesem Vorschlage widersetzten, so
sahen sie sich doch genöthigt nachzugeben, und der Vorschlag ging
durch.
Das hortensische Gesetz 287 v. Chr. verordnete, daß die Be-
schlüsse der Tributcomilien auch ohne die Beistimmung des Senates
allgemein verbindliche Kraft haben, sollten.
Um dieselbe Zeit scheint auch das mänische Gesetz angenommen wor-
den zu sein, durch welches bestimmt wurde, daß die Curien den Wah-
len der Magistrate schon vor geschehener Wahl ihre Bestätigung
geben sollten. Es könnte eine unnöthige Weitläufigkeit scheinen,
daß man die Sitte beibehielt, die in den Centuriat- und Tribnt-
comitien bereits erwählten Magistrate noch ferner in den Curiat-
comitien bestätigen zu lassen, nachdem bereits sogar durch ein be-
stimmtes Gesetz festgesetzt war, daß die Curiatcomitien diese Bestä-
tignng nicht verweigern durften. Der Aufschluß ist in dem juristi-
schen Sinne zu suchen, welcher das ganze römische Staatswesen
durchdrang. Nach einem Grundsätze des alten strengen Privatrechts
wurde eine durch Worte eingegangene Verpflichtung nur dann als
bindend betrachtet, wenn derjenige, welcher die verbindende Formel
vortrug, gerade derselbe war, welcher das Recht erwerben wollte,
und auf der anderen Seite derjenige, welcher die Verpflichtung
übernahm, die Worte desselben hörte und ihm unmittelbar die ein-
willigende Antwort gab. Da man nun gerade bei - den Beamten
die Ueberzeugung in dem Volke zu erwecken wünschte, daß es den-
selben zu dem unbedingtesten Gehorsam verpflichtet sei, so hatte
Numa die Einrichtung eingeführt, daß der bereits in den Curiat-
comitien erwählte König nochmals die Curiatcomitien berief und sich
das Imperium von ihnen übertragen ließ. Diese Einrichtung ging
nach der Vertreibung der Könige auf die Consuln und übrigen
hohen Beamten über, und es blieb den Curiatcomitien das Bestä-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
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nur durch das Eingehen auf die gemachten Anträge gerettet werden
könne, und e» wurden deshalb Pisander und zehn andere Bürger
abgesandt, um mit Alcibiades und Tissaphernes nähere Unterhand-
lungen anzuknüpfen. Diese hatten aber keinen Erfolg, weil Alci-
biades im Namen des Satrapen zu große Forderungen machte, sie
"wurden wieder abgebrochen, und Tissapherues schloß mit den Spar-
tanern einen neuen Vertrag. Demohngeachtet wurde in Athen die
Veränderung der Verfassung durchgeführt, besonders durch die Thä-
tigkeit der Synomosieen oder aristokratischen Klubbs, welche aus den
reicheren Bürgern bestanden. Nachdem mehrere Demagogen, nament-
lich Androkles, das Haupt der Volkspartei, aus dem Wege geräumt
worden waren, wurde die Verfassung unter der heimlichen Leitung
des geistreichen Redners Antiphon, und durch die Thätigkeit des
Pisander, Theramenes, Phrynichus und anderer umgestaltet. Das
Unternehmen wurde nicht bloß von den vornehmsten und einfluß-
reichsten, sondern auch von den aufgeklärtesten und biedersten Män-
nern begünstigt, welche, ohne eine Schreckensregieruug zu beabsich-
tigen, die Herrschaft des Pöbels und seiner Wortführer beseitigen
wollten. Die Bürger waren, weil sie wegen der Besetzung Deceleas
durch die Spartaner stets unter den Waffen sein mußten, ermüdet
und rathlos. Die Volkspartei aber war so eingeschüchtert und un-
ter sich so von Mißtrauen erfüllt, daß kein Wortführer derselben
öffentlich aufzutreten oder sich auch nur mit andern zu besprechen
wagte. All die Stelle des Rathes traten vierhundert, und an die
Stelle der Volksversammlung fünftausend Bürger. Die Vierhun-
dert, welche keinen Gehalt vom Staate bezogen, sollten mit unbe-
schränkter Vollmacht regieren und die Fünftausend nur versammeln,
wenn es ihnen beliebe. Tie Vierhundert behielten möglichst die
alten Formen bei, ihre Regierung war aber eine Oligarchie und
wurde bald ein Schreckensregiment; sie versammelten die Fünftau-
send nicht einmal; ließen einige Verdächtige umbringen, andere
warfen sie in den Kerker oder verbannten sie; die Verbannten rie-
fen sie nicht zurück, damit nicht auch Alcibiades nach Athen zurück-
kehre; dagegen machten sie dem König Agis von Sparta Friedens-
Vorschläge, weil sie meinten, die Spartaner würden mit einer Oli-
garchie lieber als mit einer demokratischen Regierung unterhandeln.
In dem athenischen Heere, welches sich auf der Flotte bei Sa-
mos befand, hatte unterdessen die demokratische Partei wieder die
Oberhand gewonnen und deshalb wurde von ihm die Nachricht von
der in Athen stattgehabten Verfassungsveränderung sehr übel auf-
genommen. In einer Versammlung des Heeres wurde der Beschluß
gefaßt, die Oligarchie nicht anzuerkennen und die Demokratie zu be-
haupten. Zwei junge Officiere, Thrasybulus und Thrasyllus, die
Häupter der demokratischen Partei, wurden jetzt vom Heere zu
Anführern gewählt und ließen sämmtliche Krieger die schwersten
Eide schwören, daß sie bei der demokratischen Verfassung beharren,
einträchtig sein, den Krieg gegen die Pelvponnesier fortsetzen und
Gegner der Vierhundert bleiben wollten. Auch die Samier leisteten
denselben Eid. So war nun Samos gleichsam die Hauptstadt der
demokratischen Partei der Athener, welche sich, im Besitze der Flotte
und eines bedeutenden Heeres, für das eigentliche Volk hielt. Die
TM Hauptwörter (50): [T14: [Athen Stadt Athener Sparta Spartaner Griechenland Krieg Perser Flotte König], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T31: [Athen Athener Spartaner Flotte Perser Stadt Sparta Krieg Schlacht Griechenland], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T22: [Athen Athener Sparta Solon Spartaner Staat Jahr Stadt Krieg Mann], T37: [Athen Athener Flotte Perser Stadt Spartaner Schiff Heer Schlacht Sparta], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen], T73: [König Paris Parlament Partei Frankreich Volk Regierung Nationalversammlung Republik Robespierre]]